Der Nieder-Olmer Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20. Juli 2023 unter anderem folgende Themen behandelt und Beschlüsse gefasst:
- Zum 1. Juli 2023 ist Christian Debo, ehemals SPD, mit Beschluss der FWG-Fraktion in die FWG aufgenommen worden. Damit verändert sich das Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenden Parteien und die Verteilung der in den Ausschüssen vertretenen Personen ändert sich und alle Ausschüsse müssen neu gewählt werden. Der Stadtrat wählt daher dieBesetzung der Ausschüsse wie folgt: CDU 2 (vorher 3), SPD 4 (vorher 4), FWG 4 (vorher 3), FDP 0 (vorher 0).
- Als sehr erfreulich wurde die Tatsache von allen Fraktionen beurteilt, dass es statt der im ursprünglichen Haushalt eingeplanten 4,8 Millionen Euro nun 10,6 Millionen Euro Gewerbesteuer-Einnahmen für die Stadt gab und somit 15,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Etwa 3 Millionen Euro bleiben nach Abzug der VG- und Kreisumlage der Stadt. Das eröffne Spielräume und erlaube weitere Investitionen bei der Erneuerung Kinderspielplätzen und Kitas, Innenstadtimpulsen, Förderung von Vereinen etc. Der Stadtrat beschließt einstimmig aufgrund der §§ 96 ff. GemO die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023.
- Der Stadtrat hat einstimmig zugestimmt, die Heizungs- und Lüftungsanlagen in der Ludwig-Eckes-Festhalle zu erneuern. Die geschieht mit der in Nieder-Olm ansässigen Firma EDG (EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen Nahe mbH) durch einen Contracting-Vertrag für Planung, Bau und Betrieb. Hier soll durch eine moderne Geothermie-Wärmepumpenanlage eine deutliche Reduzierung des CO²-Ausstoßes erreicht werden und ein möglichst energieeffizienter Betrieb der Festhalle zukünftig gewährleistet. Durch diese Möglichkeit ist sogar eine leichte Kühlung im Sommer möglich.
- Der Stadtrat beschließt einstimmig, die neuen bzw. ergänzten Nutzungsordnungen der Liegenschaften Juhubu-Haus, Altes Rathaus, Schmiede Wettig und Haus der Vereine. Außerdem beschließt der Stadtrat die kostenfreie Nutzung durch Ortsvereine sowie Kirchengemeinden und sonstiger Gruppierungen viermal pro Jahr je Liegenschaft bei nicht regelmäßiger wöchentlicher Nutzung. Ortsverbände politischer Parteien in der Stadt Nieder-Olm gelten ebenfalls als Verein.
- Der Landkreises Mainz-Bingen hat 2021 die Kreiswohnungsbaugesellschaft (KWBG) gegründet mit der Aufgabe, eine sichere und sozial verantwortbare Wohnversorgung von breiten Schichten der Gesellschaft zu gewährleisten. Zu diesem Zweck kann sie sich auch als Tochtergesellschaft an Projektgesellschaften beteiligen, um eine Gemeinde/Stadt bei der Umsetzung von sozialverträglichem Wohnungsbau zu unterstützen. Nieder-Olm verfügt über kein eignes Gelände, um selbst zu bauen, plant nun aber mit Hilfe der KWBG den Ankauf von Haus 3 im neuen Wohnquartier „Raiffeisengelände“, um dort entsprechenden Wohnraum zu schaffen. Die Stadt erwirbt 51 Prozent und ist somit wirtschaftliche Eigentümerin, die KWBG hält 49 Prozent und kümmert sich um den operativen Betrieb (Verwaltung, Vermietung…). Der Stadtrat beschließt einstimmig die Gründung der „Wohnen in Nieder-Olm UG & Co. KG“ gemeinsam mit der KWBG gemäß den Regelungen das Gesellschaftsvertrages und einer Bareinlage der Stadt von 1.737.598,48 Euro.
- Ebenfalls einstimmig beschließt der Stadtrat die Satzungsänderung der Kindertagesstätten, um zukünftig eine gerechtere Abwicklung der Verrechnung des Verpflegungsgeldes bei Schließ- und Fehltagen zu gewährleisten.
- Vor einigen Monaten ist die ehrenamtliche Initiative „Nieder-Olmer Gemeinschaftsgarten an der Selz“ ins Leben gerufen worden. Das ökologische Modellprojekt auf dem stadteigenen Grundstück „Im großen Woog“ ist gut angelaufen. Nun bedurfte es noch einer Nutzungsverordnung zwischen Stadt und Initiative, die vom Stadtrat einstimmig verabschiedet wurde.
- Als Ergänzung zum Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und zur Reduzierung der CO² Belastung durch Individualverkehr, plant die Stadt die Einführung eine Car-Sharing-Angebotes. Folgende Stadtorte sind dafür angedacht: Parkplatz am Bahnhof, Parkplatz Ludwig-Eckes-Halle, Parkplatz Grundschule. Der Stadtrat beschließt einstimmig die Erarbeitung eines Car-Sharing-Konzeptes mit zwei Autos mit Elektro- und/oder Verbrennungsmotoren unter Berücksichtigung der genannten Stadtorte.
- Einstimmig zeigte sich der Stadtrat auch bei dem Beschluss 17 Duschköpfe und Selbstschluss-Einhebelmischer in der Heinz-Kerz-Sporthalle auszutauschen. Der wirtschaftlich günstigste Bieter soll nach einem Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten.
- Ebenfalls einstimmig beschließt der Stadtrat die Neuvergabe der Grabaushubarbeiten auf dem Friedhof Nieder-Olm an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter.
- In der Kita Sternschnuppe müssen gesprungene und undichte Glaselemente im Eingangsbereich ausgetauscht werden. Der Stadtrat beschließt einstimmig ein Vergabeverfahren und dann die Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter.
- Es wird beabsichtigt die Flutlichtanlage am Sportplatz Nieder-Olm im kommenden Jahr auf LED-Leuchten umzurüsten. Dies soll als Einzelmaßnahme im KIPKI-Programm (Kommunales Investitions- und Klimaschutzprogramm) der Stadt durchgeführt werden. Der Stadtrat beschließt einstimmig, dies in den Hauptausschuss zu verweisen, um dort noch weitere Maßnahmen zu sammeln und sie dann gebündelt an die Verbandsgemeinde bzw. den VG-Klimamanager weiterzuleiten. Dabei könnte etwa auch die Maßnahme der Lärmschutzwand inkl. Solaranlage an der Autobahn A63 als Leuchtturmprojekt genannt werden.
- Der Stadtrat beschließt außerdem im Rahmen von KIPKI 1. die Möglichkeit der Realisierung eines eigenen Projektes aus den KIPKI-Fördermitteln und meldet dies bei der Verbandsgemeinde an. Und 2. die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Vorbereitung der Änderung der Satzung des Zweckverbandes „Kommunale Anteilseigner für Energieverteilnetze und Energieversorgung Nieder-Olm“ zum Beitritt der VG zu beauftragen. Die entsprechende Satzung muss den städtischen Gremien zur Abstimmung vorgelegt werden.
- Unter Verschiedenes ging es unter anderem darum, dass seit geraumer Zeit der REWE-Parkplatz mit Kameras überwacht wird und unbefugte Parker, d.h. Nichtnutzer des Einkaufsmarktes bzw. bei Überschreitung der erlaubten Parkzeit von 2,5 Stunden ein Bußgeld erhalten. Dies gelte, laut Beschilderung, auch für die Zeit außerhalb der Öffnungszeiten des Marktes gelten. Dies soll aber nicht so sein. Man werde sich mit den Verantwortlichen des Marktes in Verbindung setzen und die Angelegenheit kommunizieren.
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