Umweltleitlinien der Stadt Nieder-Olm für den Bauhof
Sachbericht:
Der Stadtrat delegierte die Beschlussfassung über das Projekt an den Umweltausschuss
entsprechend §4 der Hauptsatzung in der Sitzung am 06.02.2020.
Die Verwaltung der Stadt Nieder-Olm ist sich ihrer Verantwortung für einen schonenden
Umgang mit der Natur und der nachhaltigen Verwendung von Ressourcen bewusst. Die
Formulierung der Umweltleitlinien hat die kontinuierliche Verringerung der
Umweltbelastungen bei den alltäglichen Tätigkeiten des Bauhofs der Stadt Nieder-Olm zum
Ziel.
Umweltleitlinien bilden die Basis für die konkreten Umweltziele, die mit Hilfe der im Rahmen
von ÖKOPROFIT zu erarbeitenden Maßnahmen realisiert werden. Aber auch die oberste
Leitung verpflichtet sich mit den Umweltleitlinien die nötigen Ressourcen freizustellen,
damit die erarbeiteten Maßnahmen schließlich auch realisiert werden können und bei der
Umsetzung, wenn nötig, zu unterstützen.
1. Auswirkungen der gegenwärtigen Tätigkeit
Durch geeignete Verfahren sollen die Umweltauswirkungen unserer Tätigkeiten regelmäßig
ermittelt und bewertet werden. Neben der Beurteilung der Umweltauswirkungen sollen mit
allen zur Verfügung stehenden technischen, organisatorischen und planerischen
Instrumenten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen
durchgeführt und kontrolliert werden. Dies muss aus rechtlichen Gründen unter Einsatz
der besten zur Verfügung stehenden Technik geschehen um Mindeststandards zu
gewährleisten. Die rechtlichen Vorgaben werden eingehalten, insbesondere zum
Arbeitsschutz, zur Sicherheit und beim Umgang mit Gefahrstoffen.
2. Maßnahmen
Um die Umweltauswirkungen unserer Tätigkeiten zu verringern, werden Maßnahmen
ergriffen um ins-besondere die Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften, einzusparen und
somit langfristig zu erhalten z.B. durch ein effektives Energiemanagement,
Abfallvermeidung und Förderung des Stoffrecycling, Verringerung vermeidbarer
Emissionen, die Beschaffung von Materialien und Gebrauchsgegenständen nach
ökologischen Gesichtspunkten , sowie durch Optimierung des Dienstverkehrs wenn möglich
bzw. durch Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel.
3. Verbesserung des Umweltschutzes als fortlaufender ProzessWir verpflichten
uns, umweltrechtlichen Forderungen einzuhalten. Darüber hinaus sind wir bestrebt, an
einer stetigen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes zu arbeiten. Daher
integrieren wir Anregungen und Änderungen, die dem Umweltschutz förderlich sind,
kontinuierlich in unsere Umsetzungsstrategie.
4. Motivation und Information der Mitarbeiter
Ein aktiver Umweltschutz kann nur umgesetzt werden, wenn sich die Mitarbeiter auf allen
Ebenen Ihrer Verantwortung bewusst sind. Zur Erreichung dieser Anforderung sollen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu aktivem und umweltgerechtem Handeln motiviert
werden.
5. Information der Öffentlichkeit
Durch konsequente Öffentlichkeits- und Pressearbeit sollen die Bürgerinnen und Bürger
sowie Verbände und weitere Interessierte über die Umweltauswirkungen, die Umweltziele,
die beabsichtigten Maßnahmen und über geplanten Aktivitäten informiert werden.
6. Umweltschutz bei Auftragnehmern
Auftragnehmer und Lieferanten sollen - soweit dies im Rahmen der Möglichkeiten einer
Stadtverwaltung umzusetzen ist - in die Umweltaktivitäten mit einbezogen werden. InAusschreibungen werden umweltrelevante Anforderungen im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten einbezogen. Das Beschaffungswesen ist gleichrangig wirtschaftlich,
umweltfreundlich, ressourcenschonend, klimafreundlich und sozialverträglich ausgerichtet.
7. Einführung eines Umweltmanagements
Die Stadt Nieder-Olm wird für die Verwaltung des Bauhofs ein Umweltmanagement
aufbauen, welches alle umweltrelevanten Abläufe regelt, sowie die umweltbezogenen
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Verwaltung und der kommunalen
Einrichtungen festlegt. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Systems ist die regelmäßige
Überprüfung des Erreichens der gesteckten Umweltziele.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Klimaschutz, Gebäudemanagement und
Heimatfeste Nieder-Olm beschließt die Einführung der oben genannten Umweltleitlinien
für den Bauhof.
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